18
Aug
2005

Kirchhof? Was will der eigentlich, dieser Steuerreformator?

Nachdem ich in einigen Blogs aufkommende Ängste des mittleständigen Erwerbszweigs las, in diesem Fall aber auch gar nichts mehr durch Betriebskosten abziehen zu können, was falsch ist, sollte man sich in der nächsten Zeit mit diesem Programm ausführlicher Beschäftigen, um vielleicht mehr Verständnis für dieses ungwöhliche System zu finden. In Rumänien wird dieses Steuerersystem mit großem Erfolg angewendet.

Mit Gegenstimmen aus den Ländern ist zu rechnen. Durch die Steuerervereinfachung verändern sich auch die Machtstrukturen der Politiker auf Länder- und kommunaler Ebene im Sinne eines Politikerabbaus in einflussreichen Finanzsektoren.
Dies alles sollte bei negativen Beurteilen durch Politiker des Kirchhofskonzeptes mit berücksichtigt werden, weil dies per se keine Gegenargumente sind.
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Die Reformvorschläge des Verfassungsrechtlers und Steuerexperten Paul Kirchhof kurz gefasst:

Tarif Linearer Steuertarif von 25 Prozent. Von den ersten 5.000 Euro oberhalb des Grundfreibetrags werden nur 60 Prozent besteuert, von den nächsten 5.000 Euro werden 80 Prozent besteuert.

Existenzminimum Grundfreibetrag 8.000 Euro.
Ehegatten Grundfreibetrag und die nur anteilig besteuerten Einkommensteile können auf den Ehegatten übertragen werden.

Kinder Kindergeld von 250 Euro monatlich.
Einkunftsarten Wegfall der sieben Einkunftsarten; besteuert werden „Einkünfte aus Erwerbshandeln“.

Steuerfreie Einnahmen Gemeinnützige steuerjuristische Personen und die Deutsche Bundesbank.

Abzugsfähige Ausgaben Abzugsfähig sind alle Ausgaben, die durch das Erwerbshandeln veranlasst sind. Gemischt veranlasste Kosten sind nicht abzugsfähig. Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und das Arbeitszimmer sind Kosten der privaten Lebensführung und daher nicht abziehbar.

Werbungskostenpauschale Natürliche Personen erhalten einen Pauschbetrag von 2.000 Euro pro Jahr für ihre Erwerbsausgaben.

Sonderausgaben Beiträge zur gesetzlichen und privaten Rentenversicherung; keine weiteren Abzugsbeträge.

Besteuerung von Alterseinkünften Nachgelagerte Besteuerung: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung werden steuerfrei gestellt, die Alterseinkünfte sind zu versteuern.

Kapitaleinkünfte Abgeltungsteuer, Aufhebung des Bankgeheimnisses; Wegfall des Sparerfreibetrags.

Dividenden Steuerfrei.
Link dazu:
http://www.bundestag.de/blickpunkt/101_Debatte/0402036_12.html

http://reformen.isthier.de

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