13
Apr
2006

Haberland - Konzept Strukturelle Reform der Sozialhilfe

Aus unserem Forum Zukunft Deutschland - die Bürgerinitiative
http://www.forumromanum.de/member/forum/forum.php?action=ubb_show&entryid=1094770090&mainid=1094770090&USER=user_293286&threadid=1131618604
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11. Vorschlag: Soziale Grundsicherung Teil 1: bisherige Sozialhilfe/ALG II , 02 Apr. 2006 14:53

In leichter Abweichung von der bisherigen Reihenfolge möchte ich wegen der Aktualität des Themas (sowohl in der öffentlichen als auch in unserer internen Diskussion) unsere Vorstellungen zur Neugestaltung von Sozialhilfe/ALG II zur Diskussion stellen:

Wir splitten - anders als das bisherige System - den zu unterstützenden Personenkreis zunächst einmal auf.


1. Personen, die aus welchen Gründen auch immer dauerhaft arbeitsunfähig sind, erhalten grundsätzlich eine soziale Unterstützung aus Steuermitteln in Höhe von € 800/ Monat. Auf diese Unterstützung werden sämtliche eigenen Einkünfte angerechnet.
Daß weitere Mittel bei Pflegebedürftigkeit notwendig sind, ist uns klar; dies ist aber nicht Gegenstand dieser Sozialunterstützung, sondern muß im Rahmen der Pflegebedürftigkeit gelöst werden.


2. Der eigentliche Systemumbruch liegt in unserem Vorschlag für Arbeitsfähige.
Hier wollen wir zur aktivierenden Sozialhilfe kommen.
Dementsprechend schlagen wir folgendes vor:

a) Rahmenbedingungen unseres Vorschlags:
Kranken- und Rentenversicherung (jeweils als Basisversicherung) sind steuerfinanziert, erfordern also keine Beiträge des unterstützten Personenkreises.

b) Ausgestaltung:
Zu einem eigenen Einkommen von 100 Euro monatlich wird eine Unterstützungsleistung von ebenfalls 100 Euro monatlich gezahlt. Diese Unterstützungsleistung steigt (!) bei eigenem Einkommen von 200 Euro monatlich auf 150 Euro, bei 300 Euro eigenem Einkommen auf 175 Euro und erreicht bei eigenem Einkommen von 400 Euro den Maximalbetrag von 200 Euro.
Bis zu einem Monatseinkommen von 600 Euro bleibt der Zuschuß in dieser Höhe erhalten, bei diese Grenze übersteigendem (Netto-)Einkommen werden 50% des Mehreinkommens abgezogen, so daß die Förderung bei einem Nettoeinkommen von 1.000 Euro monatlich endet. Zugleich beginnt bei dieser Grenze erst die Steuerpflicht, was logisch ist, denn es macht ja wohl wenig Sinn, einen Zuschuß zu gewähren und gleichzeitig schon Einkommensteuer zu erheben.
Zum Verständnis: Die genannten Beträge verstehen sich je Einzelperson, werden also in 2-Personen-Haushalten verdoppelt.


Der Anreiz dieses Systems, auch niedrig bezahlte Tätigkeiten anzunehmen, ist deutlich. Gleichzeitig wird auch der Anreiz zur Schwarzarbeit vermindert, weil zunächst steigende Zuschüsse gezahlt werden. Ganz ausschließen läßt sich Schwarzarbeit freilich auch bei diesem System nicht (insbesondere bei Kombination zweier oder mehrerer Jobs), aber eine deutliche Verminderung erscheint uns sicher.

Gültig nur für arbeitsfähige Arbeitslose:

Ohne Arbeit, Arbeitsverveigerung u.ä.
erhalten 0,0 € Zuschuss


Eigenes Einkommen-----Zuschuß-----Gesamteinkommen

100 €...............................100 €......................200 €
200 € ..............................150 €..................... 350 €
300 € ..............................175 €..................... 475 €
400 € ..............................200 €..................... 600 €


Eigenes Einkommen-----Zuschuß-----Gesamteinkommen

400 Euro-----------------200 Euro---------600 Euro
500 Euro-----------------200 Euro---------700 Euro
600 Euro-----------------200 Euro---------800 Euro
700 Euro-----------------150 Euro---------850 Euro
800 Euro-----------------100 Euro---------900 Euro
900 Euro------------------50 Euro---------950 Euro
1000 Euro------------------0 Euro--------1000 Euro

Über dieser Einkommensgrenze setzt dann die Besteuerung mit Einkommensteuer ein.
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